Die SPD-Fraktion hatte zur Stadtverordnetenversammlung am 22.5.2025 folgenden Antrag eingebracht: 

„Der Magistrat soll gewährleisten, dass Teile der Gesellschaft, insbesondere ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung in Obertshausen nicht digital diskriminiert werden.

Hierzu ist es erforderlich, für die nicht digitalisierten, also analog nutzenden Einwohner eine Partizipationsmöglichkeit, einen analogen Zugang zu erhalten.“

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Walter Fontaine, hatte in der Stadtverordnetenversammlung am 22.5.2025 hierzu folgende Rede gehalten:

„Herr Vorsteher, meine Damen und Herren,

ich habe in diesen Tagen einem Radio-Feature des Deutschland-Funks entnehmen können, dass ca. 2,8 Millionen Menschen in Deutschland keinen digitalen Zugang haben.

2,8 Millionen Menschen!

Größtenteils sind das ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung.

Mir zugängliche Daten besagen zum Beispiel, dass von den 70-79 jährigen 18 % und von den 80-90 jährigen sogar 49% ohne Internet leben.

Das bedeutet für diese Zielgruppen, dass die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben stark eingeschränkt ist, weil die digitalen Zugänge voller Hindernisse sind und oft nur mühsam – wenn überhaupt- und ohne fremde Hilfe kaum zu erreichen sind.

In einer rasant älter werdenden Gesellschaft bedeutet dies, dass ca. 2,5 % der Bevölkerung zumindest teilweise vom öffentlichen Leben nahezu ausgeschlossen oder zumindest beeinträchtigt wird.

Und das nenne ich eine „digitale Diskriminierung“, meine Damen und Herren.

Mir ist durchaus bewusst, dass durch das Online-Zugangsgesetz (OZG) immer mehr kommunale Prozesse digitalisiert werden müssen, aber sind wir nicht auch moralisch verpflichtet, allen Einwohnern in unserer Stadt zu ermöglichen, am öffentlichen Leben zu partizipieren?

Für die SPD-Fraktion steht fest: Ja, wir haben diese Verpflichtung und sollten ihr auch kommunal gerecht werden, das heißt, wir müssen in unserer Stadtverwaltung dafür Sorge tragen, dass alle digitalen Prozesse und Anträge auch analog, also in Papierform, zugänglich sind.

Das ist leider nicht in Gänze der Fall, wie ich auf Anfrage aus der Verwaltung erfahren habe.

Und daher müssen wir diese Lücke schließen.

Die Stadtverwaltung ist aufzufordern, zu ermitteln, welche digitalen Angebote zur Zeit nicht analog zur Verfügung stehen und diese Ungleichbehandlung, diese „digitale Diskriminierung“, aufzuheben und den analogen Weg für nicht digitalisierte Einwohner wieder zu öffnen.

Meine Damen und Herren, stimmen Sie dem SPD-Antrag zu!

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!“

Diesem Antrag wurde leider nur von der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zugestimmt.

Die Koalition aus CDU und BFO sowie die FDP lehnten den Antrag ab.