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Aktuelles |
Vor kurzem wurde vom Kämmerer und Bürgermeister Roger Winter der Nachtragshaushalt für die Stadt Obertshausen eingebracht (Drucksache X/1060). Nach Beratung in der SPD-Fraktion haben wir deshalb eine Anfrage an den Magistrat mit verschiedenen Themenkomplexen und den dazugehörigen Fragen gestellt.
1.) Finanzplanung
Die Gewerbesteuer kann sprunghafte Veränderungen aufweisen. Es ist deshalb zielführend, dass sich die Kämmerei vor Ansatz der Gewerbesteuer im Haushaltsplan zeitnah mit den örtlichen großen Gewerbesteuerzahlern in Verbindung setzt.
Frage:
Erfolgte die Festlegung der Ansätze der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2019
a) nach Rücksprache mit den größten Gewerbesteuerzahlern in Obertshausen,
b) aufgrund von Daten des Jahres 2017 (die dann für die Jahre 2018 und 2019 modifiziert übernommen wurden) oder
c) aufgrund des landesweiten Durchschnitts?
2.) Jahresüberschuss 2017
Der Jahresüberschuss 2017 war ein Betrag in Höhe von 6.011.571 Euro. Dieser Überschuss wurde dem Eigenkapital, wodurch sich die Eigenkapitalquote von 44,78 % auf 47,25 % erhöhte, zugeführt.
Fragen:
a) In welcher Höhe wurde der Jahresüberschuss 2017 für liquide Mittel verwendet?
b) Wie ist die Äußerung von Herrn Bürgermeister Winter in der Presse zu verstehen: „Der Fehlbedarf im Jahre 2019 könnte mit den Rücklagen gedeckt werden?
3.) Flüssige (liquide) Mittel
Zum 31.12.2017 hatten die liquiden Mittel einen Bestand von 15.256.895 Euro.
Frage:
a) Wie hoch wird voraussichtlich der Bestand an liquiden Mittel voraussichtlich zum 31.12.2018 sein?
b) In welcher Höhe können liquide Mittel für den Fehlbetrag des Jahres 2019 verwendet werden?
4.) Einsparungen im Nachtragshaushalt 2019
Für Aufwendungen von Sach- und Dienstleistungen waren zunächst 11.080.068 Euro und sind im Nachtrag noch 10.081.433 Euro vorgesehen, was eine Reduzierung von ca. 9 % beinhaltet. Nach Recherche bei anderen kommunalen Haushalten gibt es die Möglichkeit, die Sach- und Dienstleistungen in Ausnahmefällen um bis zu 25% zu reduzieren.
Frage:
a) Warum ist die Kürzung der Sach- und Dienstleistungen nicht um 12 oder 15 % erfolgt, womit die geplante Grundsteuererhöhung hätte reduziert werden können?
5.) Liquiditätsreserve
Gemäß Erlass des HMdI vom 28.09.2017 wird den Kommunen dringend empfohlen, ab dem Haushaltsjahr 2018 bereits eine Liquiditätsreserve in Höhe von mindestens 2 % der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zu bilden (Durchschnitt der 3 dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre).
Fragen:
a) Ist diese Liquiditätsreserve gemäß Erlass vorhanden?
b) Falls ja, in welcher Höhe?
c) Könnte die Liquiditätsreserve (falls vorhanden) für den Nachtragshaushalt in Anspruch genommen werden?
6.) Allgemeine Fragen
Fragen:
a) Wurde die Möglichkeit einer Wiederbesetzungssperre bzw. Beförderungssperre erörtert?
b) Ist im Jahresverlauf 2019 mit mehr Zuzug zu rechnen, der bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/19 eventuell nicht berücksichtigt wurde? Gibt es hierzu ggf. eine Schätzung oder neuere Werte?