SPD Obertshausen

Die hessische Landesregierung von CDU und Bündnis90/ Die Grünen hatte vor kurzem „Gebührenbefreiung für die Kindertagesstätten“ ab dem Jahr 2018 angekündigt. Auch die örtliche SPD hier in Obertshausen und ihre Landtagsabgeordnete Ulrike Alex hatten sich von Beginn an für gebührenfreie Bildung eingesetzt und sich zunächst sehr über die Meldung gefreut. Doch was steckt wirklich hinter  der „Gebührenbefreiung“ und welche Auswirkungen hätte dies auf Obertshausen, das wollten die Politiker genauer wissen. 

Die Änderungen bedeuten folgendes: Ab dem neuen Kitajahr 2018 zahlen Eltern der Ü3-Kinder keine Gebühren mehr für eine sechsstündige Betreuung im ersten und zweiten Kindergartenjahr. Das dritte Kindergartenjahr ist für die Eltern bereits kostenfrei. Weiterhin müssen für eine Betreuung über die sechs Stunden hinaus die ortsüblichen Gebühren gezahlt werden und für die Betreuung der Unter-Dreijährigen werden weiterhin Gebühren fällig.

„Die Landesregierung übernimmt sechs Stunden Kindergartenbetreuung am Tag gebührenfrei und nennt diese sechs Stunden, den regulären Kindergartenbesuch‘. Die Lebenswirklichkeit des Jahres 2017 ist allerdings eine ganz andere“, erläutert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anja Bechtloff. „Schon jetzt liegt die durchschnittliche Betreuungsdauer in den Kindergärten bei siebeneinhalb Stunden am Tag. Berufstätige Alleinerziehende beispielsweise kommen in diesen Plänen gar nicht vor. Und bei der Betreuung der Unter-Dreijährigen wird gar nichts geändert“, so Bechtloff, die selbst Mutter einer kleinen Tochter ist.

Kritik übte auch SPD-Fraktionschef Manuel Friedrich daran, dass die angebliche Gebührenbefreiung des Landes zu großen Teilen mit Mitteln aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) finanziert werden soll. „Von wegen: wer bestellt, bezahlt. Das Land bestellt, die Kommunen bezahlen die Hälfte der Rechnung. Auch Obertshausen und deren Bürger haben viele Kraftanstrengungen für einen ausgeglichenen Haushalt unternehmen müssen. Nun soll sich wieder aus der kommunalen Gemeinschaftskasse bedient werden, um solch eine Politik zu finanzieren. So löst man Probleme nicht nachhaltig, sondern schafft an anderer Stelle Neue“. Besonders betroffen werden Kommunen wie bspw. Dietzenbach sein, die wegen defizitärer Haushalte durch die Kommunalaufsicht oder wegen des Rettungsschirms gezwungen waren, ihre Gebühren zu erhöhen. Statt sich an Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs zu bedienen, bräuchten die Kommunen vielmehr höhere Landeszuschüsse für ihre Betriebskosten bei den Kitas und Kindergärten.
Doch was bedeutet die Änderung für Obertshausen konkret? Nach Durchsicht der bisher vorliegenden Informationen der hessischen Landesregierung kommen die Sozialdemokraten auf folgende Berechnung: Wie beim dritten Kindergartenjahr soll das Ganze durch einen „freiwilligen Vertrag“ zwischen Land und Kommune geregelt werden.
Die Kommunen würden pro Kind eines Jahrgangs 136 Euro pro Monat für eine 6-stündige Betreuung von der Landesregierung erhalten. Für Kinder, die täglich 5,5 Stunden im Kindergarten betreut werden, wären es 125 Euro statt 138 Euro.
In der Krabbelstube (5,5 Stunden) würden die Eltern weiterhin 138 Euro pro Monat bezahlen. Die Kommune würde bei einer 6,5-stündigen Betreuung statt 149 Euro 136 Euro pro Kind erhalten und müsste für die letzte halbe Stunde Gebühren von den Eltern verlangen.
In der U3-Betreuung müssten Eltern weiterhin 149 Euro für eine Betreuungszeit von 6,5 Stunden täglich bezahlen. Bei längeren Betreuungszeiten variieren die Beträge und Berechnungen entsprechend. Dazu trägt Obertshausen noch über die geringeren Schlüsselzuweisungen zur Finanzierung über den Kommunalen Finanzausgleich bei. Die Kitasatzung müsste dementsprechend im Frühjahr 2018 von der Stadtverordnetenversammlung überarbeitet werden.

„Die Gebührenbefreiung light geht an der Wirklichkeit hessischer Familien vorbei. Wer es ernst meint mit der Gebührenfreiheit in der frühkindlichen Bildung, der muss neben einer vollständigen Entlastung der Familien auch eine Qualitätsverbesserung in den Kitas sowie eine dauerhafte finanzielle Entlastung der Kommunen umsetzen“, stellt die SPD-Landtagsabgeordnete Ulrike Alex klar. „Das SPD-Konzept sieht eine schrittweise Einführung der Gebührenfreiheit bei gleichzeitiger Entlastung der Kommunen vor. Zwei Drittel der Betriebskosten sollen vom Land übernommen werden“, erläutert Alex. Die SPD strebt zudem an, die Gebührenfreiheit der Bildung in die Hessische Verfassung aufzunehmen und darüber in einer Volksabstimmung zur Verfassungsänderung  parallel zur nächsten Landtagswahl im Herbst 2018 abstimmen zu lassen. „Denn Ziel muss es bleiben, eine echte Gebührenfreiheit zu erreichen. Und die umfasst auch die Unter-Dreijährigen, ebenso wie Betreuungszeiten von mehr als sechs Stunden am Tag und die Schulkinder-Betreuung“, befindet Alex abschließend.

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